Gesunde Lehre ChristiJesus Christus: Solange ich in der Welt
bin, bin ich das Licht der Welt (Joh.9,5)

Ehe

 

 

1.Vorwort

2. Die Ehe gründet sich auf dem Prinzip der Unauflöslichkeit.

3. Ehe oder Ehelosigkeit?

4. Richtige Herangehensweise bei der Wahl seiner „zweiten Hälfte“

5. Gottes Gebote für das Eheleben

6. Was sagt uns die Schrift bezüglich der Scheidung und Wiederheirat?

7. Was ist der richtige Umgang mit ehebrecherischen Beziehungen, die in der Vergangenheit zustande gekommen sind?



 1.Vorwort


Eine Rückkehr zu grundlegenden Erläuterungen, dass die Ehe in den Augen Gottes ausschließlich und allein aus Mann und Frau besteht, wird dieses Thema nicht bieten. Jedem wahrhaft Gläubigen ist es ohne weiteres klar. Aus diesem Grund widmet sie sich dem Eheverhältnis zwischen Mann und Frau im Lichte der Heiligen Schrift.

2. Die Ehe gründet sich auf dem Prinzip der Unauflöslichkeit.

Habt ihr nicht gelesen, daß, der im Anfang den Menschen gemacht hat, der machte, daß ein Mann und ein Weib sein sollte, 5 und sprach: "Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und werden die zwei ein Fleisch sein"? 6 So sind sie nun nicht zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden“ (Mt.19,4-6)

Entgegen der gegenwärtigen Strömung der sogenannten „freien Liebe“ ohne Moralgrenzen, ist eine volle Hingabe der Liebe nur im Rahmen der gebotenen Unauflöslichkeit der Ehe möglich. Denn außerhalb dieses Rahmens ist der Mensch einer größeren Sorge vor der Untreue seines „Partners“, wie man es heute sagt, ausgesetzt. Misstrauen und Eifersucht werden daher in solchen „modernen“ Beziehungen wesentlich schärfer zueinander empfunden. Die Liebe stößt hier von vorn herein auf ihre Grenzen, weil man bestrebt ist, seine Privatsphäre zu wahren und sich mit Vereinbarungen, wie z.B. getrennte Finanzen, für den Fall des Zerbruches der Beziehung abzusichern. So vernichten Egoismus und Selbstverwirklichung die Liebe und beschleunigen nur den allgemeinen Zerfall der Ehe. Denn gibt es keine Verpflichtungen mehr vor Gott – werden im Endeffekt auch alle Treueversprechen und leidenschaftlichen Liebeserklärungen ihre Wirkung verlieren. Mehr noch, jede zerbrochene Beziehung raubt dem Menschen auch ein Stück Herz, so dass er, je nach Beziehungsanzahl, grundsätzlich die Fähigkeit verliert, „sein Herz zu geben“, weil es in den vorherigen Liebesepisoden stückweise vergeben wurde.

„Nun, wenn die Liebe weg ist“ – würde jemand sagen – „soll man dennoch für das ganze Leben aneinander gekettet bleiben?!“ So spricht heute der Zeitgeist und die meinungsbildenden Massenmedien. Darum verstehen nur wenige, dass der Mensch mit der Abschaffung des Gebots und dem Einflößen der vermeintlich leichten Lösung aller Eheprobleme – Scheidung und Partnerwechsel – die Keimzelle der Gesellschaft, sprich die Familie, zerstört. Denn durch solche Einstellungen wird der Mensch, auch ohne sich dessen bewusst zu werden, von vorn herein zum Totengräber seines Ehe- und Familienverhältnisses. Schließlich hat er sich ja vom Gebot Gottes gelöst und trennt sich daher nicht nur schneller, sondern geht auch leichtsinniger und ohne jegliche Verpflichtungen die Beziehungen ein. In der Folge, wenn die Beziehungen landauf-landab zerfallen, geht der Mensch umher ohne seinen Zufluchtsort mit häuslicher Wärme ihm nahestehender Menschen und vertraulicher Atmosphäre zu finden. Denn die familiären Bindungen sind es, die den Menschen mental unterstützen und ihm Schutz bieten. So hat nun der Mensch nach der Freiheit vom Gebot Gottes gesucht, aber eine Sklaverei des unerfüllten Liebesgefühls und Begehrens des anderen Geschlechtes gefunden. Was, also, richtet der Mensch zugrunde mit der Zerstörung der familiären Mitte? Er richtet damit seine seelische Gesundheit zugrunde! Darüber spricht heutzutage nach gesicherter Statistik die überdeutliche Zunahme an psychischer Erkrankungen Bände. Denn es ist ebenso allgemein bekannt, dass familiäre Streitigkeiten und Misserfolge im Liebesleben heute den Hauptgrund für psychische Leiden bilden. Auf diese Weise nimmt sowohl der einzelne Mensch, als auch die ganze Gesellschaft Schaden.

Des Weiteren, wo soll die heranwachsende Generation grundlegende Eigenschaften der Liebe Treue, gegenseitiger Achtung, des Einsatzes und der Opferbereitschaft für einander lernen, wenn nicht im engen Familienkreis? Denn auch böse Menschen lieben ihre Nahestehenden und sind sogar bereit sich für sie aufzuopfern. So werden dem Menschen trotz seiner Sündhaftigkeit Eigenschaften vermittelt, die für das Zusammenleben der ganzen Gesellschaft unablässig sind. Was kann denn noch diesen Beitrag der Familie für die Gesellschaft ersetzen? Kinderhäuser und staatliche Erziehungseinrichtungen können der Familie schon gar nicht das Wasser reichen, weil eine Fürsorge ohne Blutsbande im Endeffekt nur aufgrund des materiellen Interesses der Angestellten solcher Einrichtungen betrieben wird. Stiefeltern sind auch nicht allzu viel besser. Ebenso sind vaterlose Kinder nicht zu beneiden. Nach dem klaren Zeugnis der Statistik¹ gehen gerade aus solchen Kindern wesentlich mehr Verbrecher hervor.
Außerdem wird Kindern geschiedener Eltern grundsätzlich die Neigung zur Scheidung ihrer zukünftigen Ehebeziehungen weitergegeben, was die Statistik wiederum überzeugend² kundtut. In der Folge führt eine solche Zerstörung der Ehe und Familie zur Vermehrung von Egoisten und sittenlosen Chaoten, die weder zur Gründung einer Familie, noch zur würdigen Koexistenz mit der übrigen menschlichen Umgebung fähig sind. Somit ist der Schaden durch den Zerfall der Ehe und Familie auch aus dieser Sicht sowohl für den einzelnen, als auch für die gesamte Gesellschaft offensichtlich.

Wie gerechtfertigt sind also Einstellungen, die die Scheidung und den Partnerwechsel nicht verurteilen? Dabei sind stabile Eheverhältnisse kein „Ding der Unmöglichkeit“ und können erlangt werden. Doch, da der Mensch heute immer weniger an Gott glaubt, sind für ihn auch seine Regeln bedeutungslos geworden. Darum zerfallen die Ehen flächendeckend. Denn die Ehe zwischen Mann und Frau ist ein Abbild der „himmlischen Ehe“ zwischen Christus und seiner Gemeinde (Eph.5,22-33). So nun der Mensch nicht bestrebt ist, an der „himmlischen Ehe“ teilzuhaben, sprich ein Teilchen der Gemeinde – der Auserwählten Christi – zu sein, so wird auch seine Ehe dem folgerichtigen Verderben preisgegeben. Denn wenn das Abbild des Himmlischen, das geschaffen ist um das Himmlische zu verherrlichen, dasselbe entehrt, so muss ihm Gleiches widerfahren. Darum sind Ehe und Familie der Zersetzung des antichristlichen Zeitgeistes ausgesetzt, so dass allerhand Abscheulichkeiten propagiert werden – vom Feminismus und Frauenemanzipation, der widernatürlichen Verwandlung der Frau in den Mann, bis hin zu allerlei undenkbaren Formen des Zusammenlebens und Arten der LGBTQ-Perverslinge. Alles dient dem Untergraben der natürlichen und traditionellen Ehe und Familie, und es wird jedes sie schützende Gebot Gottes bekämpft. Aus diesen Gründen muss der Gläubige bei dem Wunsch nach Familiengründung umso mehr alle das Eheleben betreffenden Unterweisungen des Wortes Gottes befolgen, um am Ende nicht genauso vor dem Scherbenhaufen des ehemaligen Familienglücks stehen zu müssen.

3. Ehe oder Ehelosigkeit?


Allerdings sollte jeder Jünger Jesu sich zuvor Gedanken machen, ob die Ehe für ihn überhaupt in Betracht kommt. Denn das Wort Gottes bezeugt klar, dass geistlicher und besser derjenige handelt, der sich grundsätzlich von ehelichen Verhältnissen enthält. Darüber spricht Gott zu uns über den Apostel Paulus:

„Ich wollte aber, daß ihr ohne Sorge wäret. Wer ledig ist, der sorgt, was dem HERRN angehört, wie er dem HERRN gefalle; 33 wer aber freit, der sorgt, was der Welt angehört, wie er dem Weibe gefalle. Es ist ein Unterschied zwischen einem Weibe und einer Jungfrau: 34 welche nicht freit, die sorgt, was dem HERRN angehört, daß sie heilig sei am Leib und auch am Geist; die aber freit, die sorgt, was der Welt angehört, wie sie dem Manne gefalle“ (1.Kor.7,32-34)

Natürlich sind auch verheiratete Gläubige für die Sache des Herrn besorgt, doch insgesamt gesehen ist es wie eben zitiert: Sie sind weit mehr mit Kompromissen und Sorgen des Lebens behaftet als ehelose Gläubige. Daher fallen sie auch öfter in Untreue, bzw. Ungehorsam gegenüber der Lehre Jesu Christi. Auch muss bemerkt werden, dass nur die ehelosen Kinder Gottes die höchste Stufe der Heiligkeit unter ihren Zeitgenossen erreichen. Als Beispiele dafür sind einzelne Propheten im AT wie Daniel, und umso mehr einige der Heiligen zu Beginn und während der Zeit des NT, wie z.B. Johannes der Täufer, der vom Mutterleibe mit dem Heiligen Geist erfüllt wurde, sowie viele der Apostel, zu nennen. Nicht weniger aussagekräftig ist diesbezüglich auch die zukünftige Erscheinung der 14400 auserwählten Israeliten in der kommenden Großen Drangsal. Über diese steht ganz und gar geschrieben, dass sie Jungfern und unsträflich vor dem Thron Gottes sein werden (Offb.14,3-5). Wer kann unsträflich vor Gott sein? Entsprechend spricht Gott bereits im AT über die Vorzüglichkeit der ehelosen Kinder Gottes gegenüber den Verheirateten in seinem ewigen Reich:

und der Fremde, der zum HERRN sich getan hat, soll nicht sagen: Der HERR wird mich scheiden von seinem Volk; und der Verschnittene soll nicht sagen: Siehe, ich bin ein dürrer Baum. 4 Denn so spricht der HERR von den Verschnittenen, welche meine Sabbate halten und erwählen, was mir wohl gefällt, und meinen Bund fest fassen: 5 Ich will ihnen in meinem Hause und in meinen Mauern einen Ort und einen Namen geben, besser denn Söhne und Töchter; einen ewigen Namen will ich ihnen geben, der nicht vergehen soll“ (Jes.56,3-4).

Setzen wir nun mit der Unterweisung zu diesem Sachverhalt im NT fort:

„So aber jemand sich läßt dünken, es wolle sich nicht schicken mit seiner Jungfrau, weil sie eben wohl mannbar ist, und es will nichts anders sein, so tue er, was er will; er sündigt nicht, er lasse sie freien.
37 Wenn einer aber sich fest vornimmt, weil er ungezwungen ist und seinen freien Willen hat, und beschließt solches in seinem Herzen, seine Jungfrau also bleiben zu lassen, der tut wohl. 38 Demnach, welcher verheiratet, der tut wohl; welcher aber nicht verheiratet, der tut besser“ (1.Kor.7,36-38)

Demnach ist also die Ehelosigkeit aus geistlicher Sicht als höher anzusehen. Das sollte uns durchaus zu denken geben. Und das betrifft beide Geschlechter gleichermaßen, wie aus weiter oben angeführten Versen 1.Kor.7,32-34 hervorgeht. Irrtümlich ist daher die Sicht, als handele es sich hier um den Brauch, jungfräuliche Frauen auch ohne ihren Willen zu verheiraten, weil das Wort Gottes in der Ehefrage eine ausschließlich persönliche Entscheidung vorsieht. Betrachten wir nun etwas näher, worin der Fehler einer solchen Deutung liegt. Für das Wort Jungfrau im Vers 36 und 37 wird hier im ursprünglichen griechischen Text das Wort „partenos“ verwendet. Es bedeutet „Jungfrau“ (Mann oder Frau), aber auch „jungfräulich“ als Eigenschaft. Aus dem Zusammenhang gesehen, hat Paulus damit jedoch weder die „Jungfrau“, noch die Eigenschaft „jungfräulich“, sondern das ihnen von der Bedeutung her nahe Wort „Jungfräulichkeit“ gemeint. Das ist klar aus den Worten des Verses 37 ersichtlich: „Wenn einer aber sich fest vornimmt ... und beschließt solches in seinem Herzen, seine Jungfrau also bleiben zu lassen, der tut wohl“. Natürlich kann hier keine Rede von irgendeiner Frau sein, über die irgendein Mann in seinem Herzen beschließt, sie als Jungfrau bleiben zu lassen. Denn niemand kann einem anderen die Ehelosigkeit vorschreiben. Wenn also im Vers 37 zweifelsfrei „das Bewahren seiner eigenen Jungfräulichkeit“ ausgedrückt wird, dann spricht der Apostel Paulus auch im Vers 36 vom persönlichen Verfügen über seine Jungfräulichkeit, und nicht über das Verheiraten oder zur-Frau-nehmen einer nah stehenden jungen Frau. Über die Freiheit des Menschen, sich für oder gegen das Eheleben zu entscheiden, lesen wir ja auch in den Versen 8-9 desselben Kapitels:

„Ich sage zwar den Ledigen und Witwen: Es ist ihnen gut, wenn sie auch bleiben wie ich.
9 So sie aber sich nicht mögen enthalten, so laß sie freien; es ist besser freien denn Brunst leiden“

Ist es denn nur dem Mann gestattet, eine persönliche Entscheidung für sein Eheleben zu treffen?
Natürlich nicht.

4. Richtige Herangehensweise bei der Wahl seiner „zweiten Hälfte“

Sollte jedoch die Enthaltung unmöglich erscheinen, gibt uns das Wort Gottes eine Unterweisung für die Bildung stabiler Eheverhältnisse. Zuallererst sagt es aber, dass wir uns nicht in ein fremdes Joch einspannen lassen sollen mit Ungläubigen oder Untreuen, sprich Namenschristen (2.Kor.6,14). Denn eine solche Ehe wird schnell zu einer Zerreißprobe, weil hier jeder sein eigenes Ziel verfolgen will, was letztendlich leicht mit einem Beziehungsabbruch oder vielen faulen Zugeständnissen und Abstrichen im heiligen Lebenswandel enden kann.

Es besteht ja auch ein grundsätzlicher Unterschied in der Ehegattensuche zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen. Vereinfacht gesagt, geht der Ungläubige an die Suche nach äußerer und allgemeiner Sympathie heran, ohne dabei sonderlich auf den geistlichen Zustand und das sündige Herz zu schauen. Damit wird bereits, wie weiter oben erwähnt, eine tickende Zeitbombe unter die Beziehung gelegt. Dagegen berücksichtigt die Herangehensweise des Gläubigen alle drei wichtigen
Ebenen. Die erste Ebene ist die geistliche. Wenn hier keine Übereinstimmung der Persönlichkeiten, sprich keine geistliche Einheit im Glauben, erkannt werden kann, dann gibt es auch keinen Segen Gottes zu diesem Eheverhältnis. Als nächstes kommt die seelische Ebene. Wenn hier keine Einmütigkeit, also keine Seelenverwandtschaft oder Charakterähnlichkeit, und keine Sehnsucht außer des geschlechtlichen Triebes vorliegt, auch wenn im Glauben bereits eine Einigkeit vorhanden ist, dann sollte man sein Eheglück nicht zu voreilig herausfordern. Es muss sich auch eine seelische Verbindung bilden. Schließlich ist der Ehebund ein mehr seelischer und irdischer Bund, denn ein geistlicher, weil er irdische Nachkommen schenkt. Deswegen wird er auch als das irdische Abbild der „himmlischen Ehe“ bezeichnet. Aus diesem Grund geht es auch nicht ohne die dritte Ebene – ohne des natürlichen Geschlechtstriebes zueinander. Wer denkt, so geistlich zu sein, nur auf Grundlage der ersten zwei Ebenen in der Ehe leben zu können, der gefährdet sein zukünftiges Eheverhältnis. Denn ohne diese geschlechtliche Zuneigung zueinander fehlt dem Ehepaar ein wichtiges bindendes Element. Natürlich gibt es auch platonische Paarbeziehungen. Diesen entbehrt es jedoch an der ursprünglichen Bestimmung für die Ehe. Und obgleich Gott solche Verhältnisse nicht missbilligt, befriedigen sie nicht die Sinnlichkeit und das Bedürfnis des Menschen nach Fortpflanzung und Weitergabe des Lebens seiner Art, weswegen sie auch eine schwächere Bindung aufweisen.

Allerdings ist die Zeit zum Gebrauch dieser dritten Ebene erst nach der Eheschließung, sprich dem gegenseitigen Treueversprechen, reif. Denn wenn sich Mann und Frau auf diese Weise vereinen, geben sie sich einander vollkommen hin in aller Vertraulichkeit. Findet daher das Geschlechtsleben ohne das Treueversprechen und das gegenseitige Anerkennen als Ehegatten statt, so entartet alles zur Ausnutzung der Sinne und des Geschlechtstriebes. Das Werden menschlicher Beziehungen bleibt jedoch auf der Strecke. Im Endeffekt hält dann alles nur die Leidenschaft zusammen, und nicht die gestandenen Verhältnisse. Ist sie da – hält die Beziehung schwindet sie – fällt die Beziehung auseinander. Vielleicht gelangen manche auf diesem Wege auch zu einem festen Eheverhältnis, doch ganz oft läuft es entgegengesetzt. Auf diese Weise wachsen Menschen seelisch voreilig aneinander und fügen sich anschließend tiefe seelische Wunden zu, wenn sie genauso schnell „Schluss machen“, was sie dann auch zu Hurern vor Gott macht. Denn durch das Geschlechtsleben binden wir uns gegenseitig mit Leib und Seele. Demzufolge tut es nicht not, diese dritte Ebene vor der Eheschließung auf Vereinbarkeit auszutesten, wie manche behaupten. Ist das Verlangen zu einander vorhanden, so wird das Übrige schon funktionieren. So hat es Gott geschaffen. Unter dem Strich sehen wir also, dass das Wort Gottes uns vor vielen unnötigen Schicksalsschlägen im privaten Leben durch seinen Rat und Unterweisung bewahren kann.


5. Gottes Gebote für das Eheleben

 

Doch nur mit der richtigen Herangehensweise bei der Wahl seiner „zweiten Hälfte“ ist es nicht getan. Ebenso wichtig ist auch das nachfolgende auf Gottes Regeln beruhende Leben in der Ehe. Zuallererst, weil unsere Ehe, wie schon gesagt, das Abbild der „himmlischen Ehe“ ist, so dass wir Gott entweder mit einem stabilen Eheverhältnis verherrlichen oder aber mit dem Zerfall desselben entehren. Und eine Wachsamkeit diesbezüglich ist besonders heute erforderlich. Denn der Teufel schläft nicht, sondern unternimmt vieles um seine antichristlichen Spielregeln für die Ehe durchzusetzen. Neben der Propaganda der „leichten Lösung aller Eheprobleme“, sprich des oben erwähnten Ehebruchs, zersetzt er die Ehe durch die Gleichmacherei der Geschlechter. Hierdurch werden natürliche Geschlechterrollen, und in der Folge auch die Unterordnung der Frau ihrem Manne gegenüber, verworfen, was somit die gute Ordnung Gottes für die Ehe untergräbt. Das ist einer der Hauptgründe für Zerwürfnisse in den heutigen Ehebeziehungen. Erstens, weil Mann und Frau sich auf diese Weise als Rivalen gegenüberstehen und ständig das Recht auf das „letzte Wort“ ausfechten müssen, statt sich gegenseitig nach dem biblischen Prinzip – der Mann ist das Haupt, die Frau fügt sich ihm – zu vervollständigen. Zweitens, ist die Frau nicht für die Führungsrolle geschaffen, und verfügt darum auch nicht über die dafür notwendigen seelischen Eigenschaften. Denn Gott hat sie als die Vervollständigung des Mannes entworfen, damit sie ihn mit der häuslichen Wärme umgibt (1Mo.2,18). Dafür spricht schon ihre Eigenschaft, für alle nötigen Kleinigkeiten im Haushalt und für die Kinder sorgen zu können, ohne etwas zu vernachlässigen. Für die Führungsrolle ist es dagegen erforderlich das Hauptsächliche nicht zu vernachlässigen ohne dabei sich in Kleinigkeiten zu verlieren, und auf diese nötigenfalls auch verzichten zu können. Gerade demgegenüber ist das unbeständige, schwankende und abhängige weibliche Wesen nicht gewachsen. All diese Eigenschaften der Frau sind aber mitnichten zwangsläufig negativ. So soll die Abhängigkeit der Frau die Bindung in der Ehe festigen, und die Fähigkeit „für alle kleinen Dinge zu sorgen“ die häusliche Wärme und einen starken Nachwuchs sichern. In der Führungsstellung schlagen diese Eigenschaften jedoch um in unnötiges Schwanken und fehlendes unabhängiges Denken beim Treffen von Entschlüssen und Entscheidungen, was auch der Grund für die größere Verführbarkeit der Frau ist. Gerade deswegen erlaubt Gott der Frau das „Führen und Leiten“ nicht zu übernehmen:

Einem Weibe aber gestatte ich nicht, daß sie lehre, auch nicht, daß sie des Mannes Herr sei, sondern stille sei. 13 Denn Adam ist am ersten gemacht, darnach Eva. 14 Und Adam ward nicht verführt; das Weib aber ward verführt und hat die Übertretung eingeführt“ (1.Tim.2,12-14)

Drittens, ist das weibliche Wesen so von Gott geschaffen, dass die Liebe der Frau zum Mann mit Ehrfurcht und gar Furcht verbunden sein soll:

„… die Frau aber fürchte den Mann“ (Eph.5,33)

Denn das Armutszeugnis der Emanzipation, mit ihrem jahrzehntelangen Anfeuern der Frau zum entgegengesetzten Verhalten, wird durch die Statistik bestätigt, der nach die Trennung einer Beziehung heute öfter von der Frau ausgeht als vom Mann. Einer der Hauptgründe für diese Entwicklung besteht darin, dass in einem auf dem Prinzip der Gleichberechtigung fußenden Verhältnis, die Frau das Interesse am Mann verliert, weil sie nach wie vor intuitiv eine Überlegenheit und Stütze in ihm für sich sucht. Unter dem Einfluss der irrsinnigen Feminismuspropaganda versteht sie jedoch sich selbst und ihre Bestimmung nicht, und strebt weiterhin nach Gleichberechtigung, was die Beziehung durch den inneren Widerspruch in die Sackgasse und Selbstzerstörung führt.

Viertens. Der Mann verliert seinerseits entweder ebenso das Verständnis für die Bestimmung der Geschlechter aufgrund derselben Propaganda, oder wagt es einfach gar nicht mehr, das Haupt der Ehe zu sein – um Querelen zu vermeiden. In dieser Lage fühlt sich der Mann nicht selten „fehl am Platz“ und flüchtet in die Arbeit, sonstige Hobbys und Beschäftigungen oder gar Alkohol. Denn damit sucht er nach einer anderweitigen Verwirklichung seiner selbst, wobei sich diese Lage durch eine sogenannte „starke Frau“ in der Regel noch verschärft. Demzufolge soll sich der Mann der Frau nicht unterordnen, sondern in sich die Führungsqualitäten des Hauptes mit der Nachsicht zur Frau als des schwächeren menschlichen Wesens vereinen.

„Ich lasse euch aber wissen, daß Christus ist eines jeglichen Mannes Haupt; der Mann aber ist des Weibes Haupt; Gott aber ist Christi Haupt“ (1Kor.11,3)

„Desgleichen, ihr Männer, wohnet bei ihnen mit Vernunft und gebet dem weiblichen als dem schwächeren Werkzeuge seine Ehre, als die auch Miterben sind der Gnade des Lebens, auf daß eure Gebete nicht verhindert werden“ (1Pet.3,7)

„Ihr Weiber, seid untertan euren Männern in dem HERRN, wie sich's gebührt“ (Kol.3,18)


Die Frau ordne sich also dem Manne unter in allem, der Mann aber liebe die Frau wie sich selbst, so haben wir es auch im Zitat Eph.5,22-33 weiter oben bereits gelesen. Sie soll sich ebenso auch ihrem ungläubigen Ehemann unterordnen:

Desgleichen sollen die Weiber ihren Männern untertan sein, auf daß auch die, so nicht glauben an das Wort, durch der Weiber Wandel ohne Wort gewonnen werden, 2. wenn sie ansehen euren keuschen Wandel in der Furcht“ (1Pet.3,1-2)

Soll sich nun die Frau dem Manne auch gegen den Willen Gottes unterordnen? Wenn der Mann z.B. die Abkehr vom Glauben verlangt, oder auf einer Abtreibung besteht? Nein, das soll sie nicht. Und obgleich ein solcher Sachverhalt in der Bibel unberührt bleibt, gibt uns der Heilige Geist genau diese Antwort. Allerdings kann dieser Umstand die Frau in der Folge zum Widerstreben in vielen unnötigen Fragen verleiten, als hätte sie in ihnen eine sichere Grundlage für ihren Ungehorsam. Hier ist die Erkenntnis erforderlich, dass der Grund für eine solche Unfolgsamkeit nur im direkten Ungehorsam des Mannes gegenüber dem Willen Gottes bestehen kann, wobei die Unfolgsamkeit sich auch nur auf den jeweiligen Sachverhalt beschränken soll. In allen übrigen Fällen gilt das oben betrachtete Prinzip „Frau ordne sich ihrem Manne unter in allem“.

An dieser Stelle muss auch gesagt werden, dass weder der Mann noch die Frau ein vom Ehegatten nicht gebührendes Verhalten sich gegenüber nicht zum Vorwand nehmen kann, den eigenen Gehorsam auszusetzen. So kann der Mann nicht sagen: „Meine Frau hört auf mich nicht, ich muss Härte walten lassen“, und die Frau ebenso nicht: „Mein Mann liebt mich nicht, bzw. behandelt mich schlecht, ich kann ihm nicht gehorchen“. Solche Behauptungen hört man oft, mit einem heiligen Wandel in Christus haben sie aber nichts gemeinsam.

Neben den richtig eingeteilten Rollen und der Hierarchie in der Ehe, hängt die Harmonie in den Beziehungen auch von der richtigen Zuneigung zueinander ab. Das scheint zu „selbstverständlich“ zu klingen. Ja, aber nicht in der heutigen Zeit, in der die Ehen auch aufgrund von Egoismus und Selbstliebe zerbrechen. Denn die gegenwärtige antichristliche Propaganda setzt auch auf diese familienfeindlichen menschlichen Eigenschaften. So werden in den Massenmedien immer wieder Sprüche laut wie: „schätze und liebe dich selbst“, „du bist einzigartig“, „verwirkliche dich selbst“, „sei unabhängig“ und „entwickele deine Individualität“. Natürlich steckt ein Bruchteil an Wahrheit auch in diesen Parolen. Doch ihre tendenziöse Zielsetzung lässt sich besonders daran erkennen, dass sie häufig im Zusammenhang mit der Familienthematik, und in der Regel an die Frau gerichtet, erschallen. Damit streben die feministischen Ideologen die Ausmerzung der natürlichen Anhänglichkeit der Frau an den Mann an. Mit dem Egoismus sündigen aber ganz gewiss beide Geschlechter. So vernachlässigen Männer, wenn sie sich der Lösung ihrer Lebensaufgaben hingeben, nicht selten ebenso die Bedürfnisse der Ehe und Familie. Das Wort Gottes lehrt uns aber:

„Der Mann gebe der Frau die Zuneigung, die er ihr schuldig ist, ebenso aber auch die Frau dem Mann“ (1Kor.7,3)

So können sich selbst angeschlagene Verhältnisse gerade durch eine verstärkte Zuneigung zueinander noch erholen. Im Gegenteil dazu läuft das von manchen gelobte Prinzip der Zurückziehung voneinander, um „sich selbst wieder lieben zu können“, oder einer zeitweiligen Trennung ins Leere, weil es auf demselben Egoismus gegründet ist.

Darüber hinaus wird von der Zuneigung nicht nur im seelischen Bereich gesprochen, sondern auch im  geschlechtlichen:

„Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desgleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. 5. Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeitlang, daß ihr zum Fasten und Beten Muße habt; und kommt wiederum zusammen, auf daß euch der Satan nicht versuche um eurer Unkeuschheit willen“ (1Kor.7,4-5)

Denn die Ehe ist dafür auch geschaffen, dass Kinder geboren werden. Darum empfinden kinderlose Ehepaare nicht selten ein tiefes Unbefriedigtsein durch die Kinderlosigkeit, weil Ihnen eine Umgebung nah stehender Menschen und der damit verbundene Trost fehlen, besonders zum hohen Alter  hin.

Es stellt sich aber auch die Frage, wie mit der Wahrscheinlichkeit häufiger Schwangerschaften umgegangen werden soll, wenn man sich voneinander nicht entzieht? Denn Verhütungsmittel sind eine Sünde vor Gott. Zum Beispiel, wenn an den Geschlechtsorganen manipuliert oder Tabletten genommen werden, weil jeder natürliche, durch Gott gegebene Genuss seine Bestimmung nicht in dem Genuss selbst hat, sondern in der Frucht, bzw. dem Nutzen, den er bringt. So hat, beispielsweise, die Nahrungsaufnahme für unseren Leib einen Nutzen und wir genießen sie auch. Doch wenn wir nur unsere Geschmackssinne verwöhnen und naschen, so fallen wir in die Völlerei und damit auch in Sünde. Ähnlich verhält es sich auch mit dem Geschlechtsleben in der Ehe. Natürlich muss hier zum Nutzen noch der soziale Aspekt, sprich das bereits erwähnte bindende Element, gerechnet werden. Dennoch dürfen wir das Vergnügen nicht von der ihm hineingelegten Kinderzeugung trennen, weil sie Teil seiner Bestimmung ist. Wie sollen wir also damit umgehen? - würde jemand fragen. Das Kindergebären als Gabe Gottes annehmen!

Ein Entziehen voneinander wird für geistliche Bedürfnisse zeitweise eingeräumt. Jedoch sollten diese nicht als Vorwand hierfür missbraucht werden und nur aus einer aufrichtigen Führung der Ehegatten im Heiligen Geist hervorgehen. Auch muss das Entziehen in einem solchen Fall im gegenseitigen Einverständnis erfolgen. Die Belehrung über das Nichtentziehen ist jedoch nicht als Befehl, sondern als ein Gestatten zu verstehen, wie es im Weiteren auch geschrieben steht:

„Das sage ich aber aus Nachsicht und nicht als Befehl“ (1Kor.7,6)

Demzufolge kann man natürlich sagen: Wir haben keinen Bedarf mehr am Geschlechtsleben und sind zufrieden mit der Liebe auf dem geistlich-seelischen Niveau. Wenn stabile Ehepaare im höheren Alter in solche Verhältnisse einvernehmlich übergehen, so ist es durchaus natürlich und normal. Doch bei jüngeren Paaren kann die fehlende Geschlechtlichkeit zum Wegfall des bindenden Elements, und somit auch zu Gleichgültigkeit und fehlender Zuneigung zueinander führen. Auch wenn die Worte „entzieht euch einander nicht“ kein Gebot darstellen, sind sie mehr als bloß eine Empfehlung. Denn wozu heiratet man auch, wenn kein Geschlechtsleben erwünscht ist? So wird das Entziehen des einen von dem anderen ohne Einvernehmlichkeit und ohne hinreichende Begründung zur Sünde vor Gott.

 

6. Was sagt uns die Schrift bezüglich der Scheidung und Wiederheirat?

 

Wenn es um die Scheidung geht, muss zuerst geklärt werden, welche Beziehungen aus Sicht der Bibel überhaupt als Ehe bezeichnet werden können. Natürlich können weder Verhältnisse, die der Hurerei entsprechen, noch Ehebruchbeziehungen als solche bezeichnet werden. Wir werden weiter unten das Wesen solcher Verhältnisse noch betrachten. Wenn die Beziehung jedoch diesbezüglich untadelig und mit einem Treuewort, sowie dem gegenseitigen Anerkennen als Ehegatten, zustande gekommen ist, dann ist es, unabhängig vom Glauben des Ehepaares, eine Ehe vor Gott. Das sage ich, weil es innerhalb der Christenheit manche gibt, die eine im Unglauben geschlossene Ehe als ungültig vor Gott darstellen, um sich die Möglichkeit des erneuten Heiratens offen zu halten. Mit demselben Ziel werden auch die sogenannten „Zivilehen“ der Ungläubigen nicht anerkannt. Ein klarer Fall des „Zurechtbiegens“ des Wortes Gottes an die Wünsche des eigenen Fleisches. Dabei ist es ein Leichtes solche Behauptungen zu widerlegen. Ist es denn kein Ehebruch, wenn der Ungläubige seiner Ehegattin untreu wird? Auch selbst wenn die Menschen in einer Zivilehe (auch „wilde Ehe“ genannt) leben, sich aber gegenseitig praktisch längst als Ehepaar anerkennen, wird nicht jeder von ihnen ein paralleles Liebesverhältnis mit einem Dritten für Untreue halten? So wird es auch vor Gott sein. Schließlich empfinden solche Paare beim Beziehungsabbruch oft nicht weniger Schmerz als standesamtlich Verheiratete. Demzufolge gelten die Regeln Gottes auch für die Ehe der Ungläubigen. Und Zivilehen können durchaus nicht immer als Hurerei bezeichnet werden. Denn eine Ehe vor Gott, ist nicht deswegen eine Ehe, weil die Menschen einen Eintrag beim Standesamt erhalten oder Hochzeit gefeiert haben! Eine vor Gott gültige Ehe liegt immer dann vor, wenn Verliebte voreinander und den sie umgebenden Menschen bekennen, dass sie Mann und Frau sind. Die Heilige Schrift schreibt weder etwas von Hochzeiten, noch einem Gang zum Standesamt vor. Nicht Mal der kirchliche Segen eines Pastors / Ältesten wird vorausgesetzt. Sondern es wird einfach gelehrt:

„Aber um der Hurerei willen habe ein jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche habe ihren eigenen Mann“ (1Kor.7,2)

Bei all der Unauflöslichkeit der Ehe und dem Nichtgestatten einer Scheidung wird im Worte Gottes auch der Fall der Ehescheidung betrachtet. Die Scheidung ist jedoch immer eine Sünde oder die Folge der Sünde eines oder beider Ehegatten. Sie wird nur in dem Fall des Ehebruchs seitens der Frau dem Manne gewährt:

„Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet, es sei denn um Ehebruch, der macht, daß sie die Ehe bricht; und wer eine Abgeschiedene freit, der bricht die Ehe“ (Mt.5,32)

Ich sage aber euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet, es sei denn um der Hurerei willen, und freit eine andere, der bricht die Ehe; und wer die Abgeschiedene freit, der bricht auch die Ehe“ (Mt.19,9)

In allen anderen Fällen gewährt Gott die Scheidung, und ferner auch die Wiederheirat zu Lebzeiten des ersten Ehegatten, in seinem Worte nicht. Genau hier beginnt jedoch das große Auseinanderdriften der Meinungen. So halten die Liberalen innerhalb der Christenheit, ungeachtet des Wortes Gottes, nicht nur die Eheschließungen im Unglauben für ungültig vor Gott, um ein erneutes Heiraten rechtfertigen zu können, sondern rechtfertigen auch die Scheidung und Wiederheirat der Frau zu Lebzeiten ihres ursprünglichen Mannes, im Falle dessen Ehebruchs. Das bedeutet, dass dieses Recht nicht nur dem Manne, sondern auch der Frau eingeräumt wird. Auf der anderen Seite wird in den treuen Bewegungen ein solch enges Korsett um des Konservatismus willen geflochten, dass die Lehre der soeben angeführten Zitate ebenso verfälscht wird. Denn hier schließt man unabhängig vom Geschlecht jegliche Wiederheirat zu Lebzeiten des früheren Ehegatten aus. Demzufolge besteht ein der gesamten Christenheit zuzuschreibender Mangel heute darin, dass sowohl die liberalen als auch die konservativen Bewegungen, ungeachtet des Vorteils letztgenannter, an die Geschlechter mit demselben Maßstab der Gleichberechtigung herangehen, den ihnen auch der antichristliche Geist diktiert. Doch, wie in dem oben bereits betrachteten Eheverhältnis, so gibt es auch in der Frage nach Scheidung und Wiederheirat keine Gleichberechtigung! Das zieht sich wie ein roter Faden durch das Wort Gottes.

Wenn wir also in den Zitaten aus Mt.5,32 und Mt.19,9 die Erlaubnis für die Wiederheirat des Mannes im Falle des Ehebruchs seitens seiner Ehefrau erkennen, so lässt sich das umgekehrt keineswegs auf die Frau übertragen. Denn es ist gesagt: „...und wer die (Ab)geschiedene freit (heiratet), der bricht auch die Ehe“. Es ist somit bedeutungslos, aus welchem Grund die Ehescheidung geschehen ist – solange ihr ursprünglicher Mann lebt, stellen jegliche parallele Eheverhältnisse sowohl für sie, als auch für ihren neuen Mann einen Ehebruch dar. Betrachten wir nun weitere Schriftstellen in diesem Zusammenhang:

„…Wer sich scheidet von seinem Weibe und freit eine andere, der bricht die Ehe an ihr; 12. und so sich ein Weib scheidet von ihrem Manne und freit einen anderen, die bricht ihre Ehe“
(Mk.10,11-12)

Wer sich scheidet von seinem Weibe und freit eine andere, der bricht die Ehe; und wer die von dem Manne Geschiedene freit, der bricht auch die Ehe“ (Lk.16,18)

Diese Stellen sprechen allgemein über das ehebrecherische Wesen aller Folgeehen, die vom Mann geschlossen wurden zu Lebzeiten seiner ersten Ehefrau, mit der die Ehe nicht wegen ihrem Ehebruchs, sondern z.B. aufgrund abgekühlter Liebe, Streit oder gegenseitiger Vorwürfe zerfallen ist, und jeder Folgeehe, die die Frau eingeht zu Lebzeiten ihres ersten Mannes. Wobei die Zitate aus Mt.5,32 und Mt.19,9 diese Stellen mit der Ausnahme vervollständigen, die für den Mann im Falle des Ehebruchs seiner Frau eintritt. So ergibt sich ein vollständiges Bild. Diese Ausnahme gilt auch in dem Fall, wenn die Frau erst im Nachhinein die Ehe bricht, die Beziehung aber bereits vorher aus einem anderen Grund zerfällt. Denn durch den Ehebruch verunreinigt sie sich, was die Möglichkeit der Versöhnung und Wiederherstellung der Ehe untergräbt. Das sagt auch das Gesetz Mose (5Mo.24,1-4). Demzufolge entspricht nur dieses Verständnis der Wahrheit. Ansonsten würde sich die Heilige Schrift im Widerspruch mit sich selbst befinden, indem sie in Mk.10,11-12 und Lk.16,18 das eine, und in Mt.5,32 und Mt.19,9 das andere behaupten würde. Wir wissen jedoch, dass das Wort Gottes widerspruchsfrei ist.

Doch, unbefriedigt mit dem einfachen Verständnis des Worts, versuchen manche konservativen Strömungen die beiden letzten Zitate umzudeuten. Da sie aber auf diesem Wege keine Lösung finden, behaupten sie sogar, dass der Text wohl falsch übersetzt sei. Jedoch bestätigen weitere Bibelstellen zu diesem Sachverhalt die aus den Evangelien gewonnene Erkenntnis. So lesen wir wiederum in Röm.7,1 vom grundsätzlichen Verbot der Frau eine neue Ehe einzugehen, solange ihr ursprünglicher Mann lebt:

„Wisset ihr nicht, liebe Brüder (denn ich rede mit solchen, die das Gesetz wissen), daß das Gesetz herrscht über den Menschen solange er lebt? 2. Denn ein Weib, das unter dem Manne ist, ist an ihn gebunden durch das Gesetz, solange der Mann lebt; so aber der Mann stirbt, so ist sie los vom Gesetz, das den Mann betrifft. 3. Wo sie nun eines andern Mannes wird, solange der Mann lebt, wird sie eine Ehebrecherin geheißen; so aber der Mann stirbt, ist sie frei vom Gesetz, daß sie nicht eine Ehebrecherin ist, wo sie eines andern Mannes wird“

Wo wird in der Schrift ein solch kategorisches Verbot, zu Lebzeiten der Ehefrau anderweitig zu heiraten, dem Manne ausgesprochen? Folgen wir dem NT weiter und schlagen 1Kor.7,11 auf:

So sie sich aber scheidet, daß sie ohne Ehe bleibe oder sich mit dem Manne versöhne; und daß der Mann das Weib nicht von sich lasse“

Mit diesem Zitat wird umso klarer der Unterschied zwischen dem dem Ehemann und dem der Ehefrau gegebenen Ehegebot ersichtlich. So wird der Frau einmal mehr die Wiederheirat ausdrücklich untersagt, wenn ihr erster Mann noch lebt. Dagegen wird dem Mann einfach geboten seine Ehefrau nicht von sich zu lassen, sprich sich nicht wegen gewöhnlicher Querelen in der Ehe zu scheiden. Es wird ihm jedoch nicht angeordnet, solange die Ehefrau lebt, ehelos zu bleiben. Zum Schluss dieses für die Ehefrage zentralen Kapitels der Bibel betont Ap. Paulus einmal mehr eindringlich und unverändert:

„Ein Weib ist gebunden durch das Gesetz, solange ihr Mann lebt; so aber ihr Mann entschläft, ist sie frei, zu heiraten, wen sie will, nur, daß es im HERRN geschehe“ (1Kor.7,39)

Erneut wird dem Manne nichts Derartiges auferlegt. An dieser Stelle wenden manche aus den liberaleren Kreisen der Christenheit mit 1Kor.7,15 ein, und stellen es dem Gesagten gegenüber:

„So aber der Ungläubige sich scheidet, so laß ihn scheiden. Es ist der Bruder oder die Schwester nicht gefangen in solchen Fällen. Im Frieden aber hat uns Gott berufen“

Daraus wird gefolgert, dass der Bruder oder die Schwester – geschlechtsunabhängig – in so einem Fall angeblich nicht „gebunden“ ist, das heißt, im Falle der Ehescheidung seitens des ungläubigen Ehegatten eine andere Ehe antreten kann. Erscheint es nun als vertretbar gegenüber dem ungläubigen Ehemann- bzw. frau, so erlaubt man sich das folgerichtig auch gegenüber dem(-er) gläubigen. Denn der „untaugliche“ Ehepartner kann für sein Verhalten im Nachhinein immer als Namenschrist, bzw. gar als ungläubig, bezeichnet werden. So wird das Wort Gottes nach den Wünschen des Fleisches verdreht, völlig gleichgültig, ob man dabei in einen Widerspruch mit den anderen Bibelstellen gerät, oder nicht. Wer Gott jedoch aufrichtig liebt, wird nicht so an die Heilige Schrift herangehen. Dass wir im Falle der Ehescheidung des Ungläubigen „nicht gebunden“ sind, bedeutet daher mitnichten die Erlaubnis für die Wiederheirat, sondern sagt nur aus, dass wir an diesem Eheverhältnis nicht mehr festzuhalten brauchen! Nur ein solches Verständnis dieses Verses ist im Einklang mit dem Geist der ganzen Heiligen Schrift. Gerade deswegen steht im folgenden Vers geschrieben:

„Denn was weißt du, Weib, ob du den Mann wirst selig machen? Oder du, Mann, was weißt du, ob du das Weib wirst selig machen?“ (1Kor.7,16)

Das heißt, wir sind in dem Sinne „nicht gebunden“ an den die Scheidung suchenden Ungläubigen, dass wir nicht verpflichtet sind, unseren Glauben mit der Rettung des Ehebundes „um jeden Preis“ zu belasten. Denn wir wissen nicht, ob wir diesen Menschen noch retten können, weil es schlichtweg nicht in unserer Macht steht. Darum werden wir aufgerufen, ihn ziehen zu lassen.
Im Weiteren steht diesbezüglich noch geschrieben:

„Bist du an ein Weib gebunden, so suche nicht los zu werden; bist du los vom Weibe, so suche kein Weib. 28. So du aber freist, sündigst du nicht; und so eine Jungfrau freit, sündigt sie nicht“ (1Kor.7,27-28)

Auch hier ist die Fortsetzung derselben Gesamtlinie der Heiligen Schrift erkennbar. Denn zum Mann wird gesagt: „… bist du los vom Weibe, so suche kein Weib. 28. So du aber freist, sündigst du nicht…“ Sprich, die Bedingung für eine Folgeehe, so wie sie der Frau geboten wird, fehlt erneut. Als Bestätigung wird im Weiteren der Jungfrau, mit der auch, wie im Griechischen bereits betrachtet, der jungfräuliche Mann gemeint ist, gesagt: „…und so eine Jungfrau freit, sündigt sie nicht“. Das beweist, dass das zuvor dem Manne im 27 und 28 Vers Gesagte, nicht zum jungfräulichen, sondern zu einem bereits in ehelicher Verbindung gestandenem Mann gerichtet ist. Denn hier wird ein ehemaliger Ehemann dem jungfräulichen gegenübergestellt.

Allerdings sollte der Mann diesen ihn von der Frau unterscheidenden Vorteil nicht voreilig ausnutzen. An dieser Stelle ist es notwendig die persönliche Führung im Heiligen Geist für die Möglichkeit der Vergebung einer ehebrecherischen Frau und der Versöhnung mit Ihr zu beachten. Denn wenn wir gemäß der Gnade leben, so muss auch die Lösung der Konflikte nicht immer rigoros nach dem Gesetz erfolgen.

Somit haben wir jetzt eine Klarheit darüber, was die Bibel eine rechtmäßige eheliche, und was sie eine ehebrecherische Beziehung, sprich Ehebruch, nennt. Ebenso haben wir festgestellt, worin der Unterschied im ehelichen Gebot für die Geschlechter besteht. Zum Ehebruch muss übrigens auch die Vielweiberei gerechnet werden. Diese hat Gott zur Zeit des AT aufgrund der Hartherzigkeit des Menschen mit Nachsicht behandelt, aber durch die Wiederherstellung der Ehe im NT wie sie von Anfang an gedacht worden ist – ein Mann und eine Frau – für verwerflich erklärt (Mt.19,8-9).
Des Weiteren handelt es sich im Gegensatz zum Ehebruch immer dann nur um Hurerei, wenn entweder ein zeitweiliges eheähnliches Zusammenleben ohne die Absicht die Ehe einzugehen, also ohne gegenseitige Anerkennung als Eheleute vor einander und den anderen Menschen, vorliegt, oder bloßer Geschlechtsverkehr als ein kurzes Erlebnis gesucht wird.

Als nächstes kommt die Frage auf, warum Gott die Frau mit dem Ehegebot so derart an ihren Mann bindet, wogegen dem Mann mehr Freiheiten eingeräumt werden. Die Antwort liegt im Wesen der Frau selbst. Gott hat die Frau als eine Gehilfin für den Mann geschaffen, von ihm abhängig und ihm untergeordnet, den Mann aber als das Haupt in der Ehe und der Gesellschaft. Daher ist er auch vom Wesen her eigenständiger und unabhängiger, denn er ist zum Führen und Leiten, sowie für ein Werk seines Lebens geschaffen, womit er auch Gott versinnbildlicht. Dagegen ist die Frau ein Sinnbild auf das Volk Gottes, sprich die Gemeinde:

„Der Mann aber soll das Haupt nicht bedecken, sintemal er ist Gottes Bild und Ehre; das Weib aber ist des Mannes Ehre (d.h. des Menschen, des Volkes)“ (1Kor.11,7)
Daher ist das Wesen der Frau – ihre Seele und Charakter – irdischer beschaffen, damit sie, wie schon gesagt, für die häusliche Wärme um den Mann herum und den gesunden Nachwuchs in allen kleinen Einzelheiten sorge. Die Kehrseite ihres Charakters besteht jedoch darin, dass sobald sie in die Stellung des Mannes versetzt wird, sie infolge des Strebens zur Selbstverwirklichung umso schneller in den Egoismus und Selbstverliebtheit fällt. Auf diesem Wege verwandelt sie die ihr verordnete Fürsorge anderen gegenüber in die Sorge für sich, und das wiederum in allen Kleinigkeiten. In den Ehebeziehungen hat das darüber hinaus auch noch die Konsequenz, dass die Frau aufgrund ihres solch anspruchsvollen und wählerischen Wesens viel schneller die Männer wechselt, als der Mann es tut. Darüber spricht in unserer „gleichberechtigten Welt“, wie schon erwähnt, die Statistik eine überzeugend Sprache. Denn der Mann ist einfacher, weniger anspruchsvoll und wählerisch in den Kleinigkeiten. So ist er geschaffen, um in allem das eine Wichtige zu sehen, und somit der Stellung als das Haupt zu entsprechen. Auch aus diesem Grunde ist das Wort Gottes in diesen den Geschlechtern gegenüber ungleichen Geboten vollkommen gerechtfertigt.

Dieser Unterschied in den Geboten wird ebenso im Verhältnis Gottes zu seinem Volk, welches das wahre und geistliche Bild der Ehe ist, abgebildet. Wie schon erwähnt, versinnbildlicht in diesem Verhältnis der Herr im höheren Sinne den „Mann“, und sein Volk – die „Frau“. Entsprechend hat sich der Herr erst dann zu den übrigen Völkern – geistlich Frauen – gewandt, als die damals Erwählte – das israelische Volk – die Ehe mit Ihm in der Mehrheit gebrochen hat, indem sie Ihn verleugnet und seine Kreuzigung gefordert hat:

„Sie schrieen aber: Weg, weg mit dem! kreuzige ihn! Spricht Pilatus zu ihnen: Soll ich euren König kreuzigen? Die Hohenpriester antworteten: Wir haben keinen König denn den Kaiser“ (Joh.19,15)

Der Ehebruch besteht somit darin, dass sie sich auf die Seite der damaligen Weltmacht des römischen Kaisers, und somit des Teufels, geschlagen hat, wodurch sie schlussendlich zur Hure geworden ist. Der Herr selbst bleibt ihr aber bis zuletzt treu:

„Ich bin nicht gesandt denn nur zu den verlorenen Schafen von dem Hause Israel“ (Mt.15,24)

„Es ist nicht fein, daß man den Kindern
(Israeliten) ihr Brot nehme und werfe es vor die Hunde (Heiden)“ (Mt.15,26)

So ist er also nach dem Ereignis der Kreuzigung frei geworden von dem Treueversprechen gegenüber seiner Erwählten, und sammelt heute seine „neue Erwählte“ aus allen Völkern. Gleichermaßen verhält es sich auch mit dem Mann, der im Falle des Ehebruches seiner Frau von der Treuepflicht ihr gegenüber entbunden wird. Somit wird auch aus dieser Sicht der Unterschied im Gebot zwischen den Geschlechtern bestätigt.


 7. Was ist der richtige Umgang mit ehebrecherischen Beziehungen, die in der Vergangenheit zustande gekommen sind?



Wenn ehebrecherische Beziehungen in der Mitte der Gläubigen nicht geduldet, sondern aufgelöst werden müssen, um vor Gott nicht in der Sünde zu bleiben, wie soll dann mit den Neubekehrten verfahren werden? Denn ihre noch im Unglauben zustande gekommenen Ehebeziehungen sind nicht selten Folgeehen, bzw. gar mehrfache Folgeehen, oder entsprechen nicht völlig dem Gebot Gottes, weil sie ein Wirrwarr aus vergangenen zerrissenen Beziehungen darstellen. So z.B., wenn einer der Ehegatten bereits vor der bestehenden Ehe schon mit jemandem anderen verlobt gewesen ist, sich aber getrennt hat, oder in einem der Zivilehe ähnlichen Verhältnis gestanden hat, das nicht einwandfrei als „Ehe“ oder „Hurerei“ beurteilt werden kann. Sprich, wie soll der Neubekehrte mit seiner bestehenden Ehebeziehung umgehen, und wozu soll er aufgerufen werden, wenn diese aus biblischer Sicht nicht immer eindeutig als „Ehebruch“, „Hurerei“ oder doch als „sauber“ bezeichnet werden kann?
Des Weiteren, wozu soll er aufgerufen werden, wenn doch eine ehebrecherische Beziehung vorliegt, diese aber aufgrund der langjährigen Dauer schon „zementiert“ ist? Zum Beispiel, wenn jemand im jüngeren Alter unbedacht eine Ehe eingeht, die kurze Zeit später zerfällt, und dann anderweitig heiratet, so dass eine jahrzehntelange harmonische Ehebeziehung mit bereits reiferen Kindern entsteht? Hier sind manche konservative Bewegungen bereit, gestandene Ehen und Familien auseinander zu reißen. Was sagt uns aber in dieser Hinsicht das Wort Gottes? Es zeigt uns klar, dass die Forderungen zum Menschen im Glauben, der den Willen Gottes kennt, anders sind, als solche zum Ungläubigen. So spricht das Wort zum Gläubigen:

„Den Ehelichen aber gebiete nicht ich, sondern der HERR, daß sich das Weib nicht scheide von dem Manne; 12. so sie sich aber scheidet, daß sie ohne Ehe bleibe oder sich mit dem Manne versöhne; und daß der Mann das Weib nicht von sich lasse“ (1Kor.7,10-11)

In den gleich darauf folgenden Versen wendet sich die Schrift zu denjenigen, deren Ehebeziehungen sich bereits vor ihrer Bekehrung gebildet haben:

„Den andern aber sage ich, nicht der HERR: So ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie läßt es sich gefallen, bei ihm zu wohnen, der scheide sich nicht von ihr.
13 Und so ein Weib einen ungläubigen Mann hat, und er läßt es sich gefallen, bei ihr zu wohnen, die scheide sich nicht von ihm“ (1Kor.7,12-13)

An dieser Stelle könnte man natürlich mutmaßen, dass damit eine Eheschließung zwischen einem bereits Gläubigen und einem Ungläubigen gemeint ist. Doch das würde der Unterweisung aus 2Kor.6,14 über das Gott missfallende „Joch mit dem Ungläubigen“ widersprechen. Darum entbehren solche Mutmaßungen jeglicher Grundlage. Worin besteht nun der Unterschied in der Forderung dieser beiden Zitate zum Menschen im Zustand des Glaubens und zum solchen im Zustand des Unglaubens? Darin, dass zum Gläubigen gerichtet wird: „...gebiete nicht ich, sondern der HERR“, zu denjenigen aber, deren Eheverhältnis noch im Unglauben entstanden ist: „Den andern aber sage ich, nicht der HERR…“ Zu den ersten also strenger: „Der Herr gebietet“, zu den zweiten jedoch nachsichtiger: „Apostel Paulus sagt“. Indem Paulus so lehrt, gestattet er den gläubig gewordenen in ihren bestehenden Ehebindungen zu bleiben, und beabsichtigt nicht, diese in jedem Fall neu zu ordnen oder zu trennen. Er gibt aber mit den Worten „sage ich, nicht der HERR“ Gott den Raum zum Wirken im Herzen des Neubekehrten für seine Korrektur – Trennung laufender Ehe, oder aber der Nachsicht gegenüber dieser. Denn manche sollen getrennt werden, manche aber – aufgrund der Verjährung und anderer Umstände – nicht, damit das miteinander Verwachsene nicht mit viel Leid zerschnitten werde, obgleich es auch nicht nach dem Willen Gottes zusammen gewachsen ist.

So sollen langjährige Ehen, umso mehr solche mit Kindern, die für einen der beiden Ehegatten eine Folgeehe (zu Lebzeiten des ersten Ehepartners) ist, nicht zerbrochen, sondern dem Urteil des Heiligen Geistes im Herzen des Bekehrten überlassen werden. Wenn jedoch z.B. eine langjährige Ehebeziehung nicht lange her zerfallen ist, und der Mensch nun einen Freund oder Freundin als Folgebeziehung hat – dann schon – unter der Berücksichtigung des Unterschiedes im Gebot für die Geschlechter, natürlich. Aus diesem Grunde sind auch Folgeehen einer Neubekehrten, die im Unglauben geschieden worden ist, nicht duldbar vor Gott. Ihr bleibt nur die Versöhnung mit dem ersten Mann.
Lasst uns also bestrebt sein, dass unsere ehelichen Verhältnisse ein kleines Abbild des Reiches Gottes auf der Erde darstellen.

¹  Untersuchung von Matthias Christen Schweizer Soziologe
²  Forschungsteam um um Silvia Palmaccio von der Bocconi-Universität in Mailand